Ausbildung
mit Profil
Klasse B
PKW & leichte LKW
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen ausser dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- Mindestalter: 17 (Begleitend), 18 Jahre
- Beinhaltet Klasse: AM, L
- Anhänger: Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg
Klasse BE
Pkw oder leichtem Lkw mit Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in Klasse B (oder B 96) fallenden Kombinationen übersteigen.
- Mindestalter: 17 (Begleitend), 18 Jahre
- Vorbesitz nötig: Klasse B
Klasse B197
PKW Elektrisch
Elektrisches Fahrzeug – Bei uns haben Sie die Möglichkeit den Großteil der Fahrstunden und praktischen Prüfung in einem Automatik Fahrzeug zu absolvieren. Haben Sie den Führerschein in der Tasche, gilt dieser für Schalt- und Automatikfahrzeuge.
- Mindestalter: 17 (Begleitend), 18 Jahre
- Beinhaltet Klasse: B
- Anhänger: Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h. Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei- u. vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm3
- Mindestalter: 15 (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) 16 Jahre
Klasse A
Schwere Krafträder
“Schwere” Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
- Mindestalter: 24 (Direkt), 20 (2 J. Vorbesitz A2), 21 (Dreirädrige Kraftfahrz. A)
- Beinhaltet Klasse: AM, A1, A2
Klasse A1
Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Beinhaltet Klasse: AM
Klasse A2
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Beinhaltet Klasse: AM, A1
- Max. Leistung: 35 kW
Klasse C
Schwere Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen ausser dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
- Mindestalter: 21, 18 Jahre währrend der Berufsausbildung
- Beinhaltet Klasse: C1
- Vorbesitz nötig: B
- Befristet: 5 Jahre
Klasse CE
Lastzüge
Kombinaionen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Mindestalter: 21, 18 Jahre währrend der Berufsausbildung
- Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T, D1E (Vorbesitz D1), DE (Vorbesitz D)
- Vorbesitz nötig: B
- Befristet: 5 Jahre
Klasse C1
Mittelschwere LKW
Der C1-Führerschein berechtigt dazu, einen mittelschweren Lkw zu führen. Damit sind alle Kraftfahrzeuge gemeint, die eine zulässige Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen besitzen.
- Mindestalter: 18 Jahre währrend der Berufsausbildung
- Vorbesitz nötig: B
- Befristet: 5 Jahre
Klasse C1E
Schwere LKW
Der Führerschein C1E: Für Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm. Der C1E-Führerschein erlaubt es Lkw-Fahrern, das Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse zu fahren.
- Mindestalter: 21, 18 Jahre währrend der Berufsausbildung
- Vorbesitz nötig: B
- Befristet: 5 Jahre
Klasse D
Grosse Busse
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassem AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen ausser dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
- Mindestalter: 24, 23 (nach beschl. Grundqualifikation), es gelten weitere Einschränkungen!
- Beinhaltet Klasse: D1E, BE, C1E (Vorbesitz C1)
- Vorbesitz nötig: B
- Befristet: 5 Jahre
Klasse DE
Grosse Busse mit Anhänger
Grosse Busse mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Mindestalter: 24, 23 (nach beschl. Grundqualifikation), es gelten weitere Einschränkungen!
- Beinhaltet Klasse: D1E, BE, C1E (Vorbesitz C1)
- Vorbesitz nötig: B
- Befristet: 5 Jahre
Klasse T
Landwirtschaftliche Fahrzeuge
Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h (Landwirtschaftliche, selbtsfahrende Arbeitsmaschinen).
Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
- Mindestalter: 16 (40 km/h), 18 Jahre (60 km/h)
- Beinhaltet Klasse: AM, L
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