Ausbildung

mit Profil

Klasse B

PKW & leichte LKW

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen ausser dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Klasse BE

Pkw oder leichtem Lkw mit Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in Klasse B (oder B 96) fallenden Kombinationen übersteigen.

Klasse B197

PKW Elektrisch

Elektrisches Fahrzeug – Bei uns haben Sie die Möglichkeit den Großteil der Fahrstunden und praktischen Prüfung in einem Automatik Fahrzeug zu absolvieren. Haben Sie den Führerschein in der Tasche, gilt dieser für Schalt- und Automatikfahrzeuge.

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h. Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei- u. vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm3

Klasse A

Schwere Krafträder

“Schwere” Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Klasse A1

Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.

Klasse A2

Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Klasse C

Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen ausser dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Klasse CE

Lastzüge

Kombinaionen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Klasse C1

Mittelschwere LKW

Der C1-Führerschein berechtigt dazu, einen mittelschweren Lkw zu führen. Damit sind alle Kraftfahrzeuge gemeint, die eine zulässige Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen besitzen.

Klasse C1E

Schwere LKW

Der Führerschein C1E: Für Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm. Der C1E-Führerschein erlaubt es Lkw-Fahrern, das Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse zu fahren.

Klasse D

Grosse Busse

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassem AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen ausser dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Klasse DE

Grosse Busse mit Anhänger

Grosse Busse mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Klasse T

Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h (Landwirtschaftliche, selbtsfahrende Arbeitsmaschinen).

Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

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